Der Podcast für den stressfreien Umgang mitmedizinischen Notfällen und anderen Gesundheitsfragen im Alltag von Dr. Joachim Huber, (Internist, Kardiologe, Gerontologe, Notarzt).
Seit Juni 2023 helfen Euch die Informationen von 75 Einzelfolgen bei allen kleineren und größeren medizinischen Fragen oder Zwischenfällen cool zu bleiben und fast jedes medizinische Problem zu lösen, mindestens aber zu erleichtern.
#76 - Palliativmedizin oder Sterbehilfe?
21.03.2026 19 min
Das Sterben wird in der modernen Gesellschaft verdrängt, verschwiegen und weitgehend aus dem Alltag ausgeblendet.
Das Thema wird meistens in Krankenhäuser, Pflegeheime ausgelagert und durch ein Streben nach Jugendlichkeit, Gesundheit und unendlicher Leistungsfähigkeit tabuisiert bzw. verdrängt.
Palliativmedizin und Sterbehilfe sind unterschiedliche Ansätze am Lebensende, sie lindert Schmerzen und Symptome, um Lebensqualität zu erhalten, ohne den Tod direkt zu beschleunigen.
Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung.
Ziel ist nicht Heilung, sondern eine Verbesserung der Lebensqualität für unheilbar Kranke durch ganzheitliche Betreuung (körperlich, psychisch, sozial, spirituell bis zum Lebensende).
Dazu gehören auch Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen sowie eine umfassende Unterstützung auch für die Angehörige.
Besonders wichtig sind dabei auch die sanfte Behandlung körperlicher Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe oder das Wundmanagement. Das gelingt ambulant (Palliativversorgung) aber auch stationär auf Palliativstationen und Hospizen.
Immer mit dabei die Einbeziehung der Angehörigen und eine professionelle Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegenden, Psychologen, Therapeuten und Seelsorgern.
Sterbehilfe hingegen zielt darauf ab, das Leben, auf Wunsch des Patienten, absichtlich und aktiv zu verkürzen oder den Tod durch Unterlassung herbeiführen (passive Sterbehilfe/Behandlungsabbruch). Aktive Sterbehilfe beinhaltet die Gabe tödlicher Medikamente.
Seit dem assistierten Suizid durch den bekannten österreichischen Journalist, Autor und Lehrer Niki Glattauer am 4. September 25 in Wien ist Sterbehilfe auch ein öffentliches Thema.
Der Begriff der „Suizidprävention“ wird häufig so verwendet, als müsse ein selbstbestimmtes Lebensende grundsätzlich verhindert werden.
Das Thema wird meistens in Krankenhäuser, Pflegeheime ausgelagert und durch ein Streben nach Jugendlichkeit, Gesundheit und unendlicher Leistungsfähigkeit tabuisiert bzw. verdrängt.
Palliativmedizin und Sterbehilfe sind unterschiedliche Ansätze am Lebensende, sie lindert Schmerzen und Symptome, um Lebensqualität zu erhalten, ohne den Tod direkt zu beschleunigen.
Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung.
Ziel ist nicht Heilung, sondern eine Verbesserung der Lebensqualität für unheilbar Kranke durch ganzheitliche Betreuung (körperlich, psychisch, sozial, spirituell bis zum Lebensende).
Dazu gehören auch Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen sowie eine umfassende Unterstützung auch für die Angehörige.
Besonders wichtig sind dabei auch die sanfte Behandlung körperlicher Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe oder das Wundmanagement. Das gelingt ambulant (Palliativversorgung) aber auch stationär auf Palliativstationen und Hospizen.
Immer mit dabei die Einbeziehung der Angehörigen und eine professionelle Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegenden, Psychologen, Therapeuten und Seelsorgern.
Sterbehilfe hingegen zielt darauf ab, das Leben, auf Wunsch des Patienten, absichtlich und aktiv zu verkürzen oder den Tod durch Unterlassung herbeiführen (passive Sterbehilfe/Behandlungsabbruch). Aktive Sterbehilfe beinhaltet die Gabe tödlicher Medikamente.
Seit dem assistierten Suizid durch den bekannten österreichischen Journalist, Autor und Lehrer Niki Glattauer am 4. September 25 in Wien ist Sterbehilfe auch ein öffentliches Thema.
Der Begriff der „Suizidprävention“ wird häufig so verwendet, als müsse ein selbstbestimmtes Lebensende grundsätzlich verhindert werden.
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