#55 - Pflege
14.06.2025 32 min
Zusammenfassung & Show Notes
Gesundheit und Pflege-zu Hause, im Krankenhaus, im Seniorenresidenz, im Pflegeheim. Zu den wichtigsten Gesundheitsthemen gehören auch in Österreich Kreislauf- und, Krebserkrankungen, sowie die Notwendigkeit, gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Gleich wichtig sind einem Großteil der Bevölkerung physische und psychische Chancengerechtigkeit und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Auch die Bereiche Ernährung, die Förderung einer gesunden und nachhaltigen Lebensqualität sowie die Stärkung des sozialen werden als wichtig betrachtet. Eine wesentliche Sorge gilt dem Thema Altern und dem Pflegebedarf.
Als sehr erfahrener Gerichtsgutachter für Pflege- Streitverfahren bespreche ich die einzelnen Themenbereiche und biete auch Lösungen an.
Enes kann nicht oft genug gesagt werden: Danke an alle Pflegerinnen und Pfleger, die täglich so viel leisten, danke für Eure Menschlichkeit, Fürsorge, Würde, Euer Geduld, Euer Zuhören und Euer Lächeln!
Als sehr erfahrener Gerichtsgutachter für Pflege- Streitverfahren bespreche ich die einzelnen Themenbereiche und biete auch Lösungen an.
Enes kann nicht oft genug gesagt werden: Danke an alle Pflegerinnen und Pfleger, die täglich so viel leisten, danke für Eure Menschlichkeit, Fürsorge, Würde, Euer Geduld, Euer Zuhören und Euer Lächeln!
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DOC-ON-AIR - Der Podcast für den Umgang mit medizinischen Notfällen im Alltag von Dr. Joachim Huber.
Weitere Informationen auf doc-on-air.com
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Das Gesicht zur Stimme unter www.drjoachimhuber.at
Bei Fragen oder Hinweisen zur aktuellen Folge schreibt mir gerne ein Email unter podcast@doc-on-air-com
#notfallmedizin #ersthilfe #teambuilding #alleswirdgut
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Transkript
Doc on Air Der Podcast, der Ihnen hilft, richtig erste Hilfe zu leisten.
Was tun, wenn jemand Hilfe schreit? Was tun, wenn zu Hause was passiert?
Als erfahrener Notarzt zeige ich Ihnen, wie es geht.
Unser Ziel, Wissen statt Angst und Können statt Zweifel.
Grüß Gott, liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer. Heute habe ich wieder ein sehr interessantes Thema.
Und zwar besprechen wir Gesundheit und Pflege zu Hause, im Krankenhaus,
in der Seniorenresidenz oder in einem Pflegeheim.
Lassen Sie mich Ihnen einige Fakten nahe bringen.
Zu den wichtigsten Gesundheitsthemen in Österreich gehören Kreislauf-,
Krebserkrankungen sowie die Notwendigkeit,
gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Gleich wichtig sind uns Österreichern aber auch physische und psychische Chancengerechtigkeit
und naturgemäß die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken.
Auch die Bereiche Ernährung, die Förderung einer gesunden und nachhaltigen Lebensqualität
sowie die Stärkung des sozialen Netzes werden als wichtig betrachtet.
Eine ganz wesentliche Sorge gilt naturgemäß dem Thema Altern und Pflegebedarf.
Es seien mir daher folgende Fragen erlaubt.
Wie viele Personen interessieren sich in Österreich für Pflegeprobleme?
In Österreich machen sich fast eine Million Menschen Gedanken wegen einer eventuell
notwendigen Pflege. Ein Großteil dieser Menschen wird zu Hause von ca.
800.000 Angehörigen im Familienverband betreut.
Rund 150.000 Angehörige kümmern sich auch in stationären Einrichtungen Krankenhaus,
Pflegeheimen um ihre Lieben.
Einige Zahlen noch zur Verdeutlichung. Im Alter von unter 60 Jahren beträgt die Pflegequote ca.
1%. Als Gegensatz dazu von den über 90-Jährigen hingegen sind 70% der Männer
und 87% der Frauen auf Dauer pflegebedürftig.
Der dramatische Pflegemangel in Österreich,
wir haben, wie Sie ja regelmäßig in den Newspapers verfolgen können,
viel zu wenig kompetente Pflegerinnen und Pfleger.
Dieser Mangel führt auch in Österreich zu immer mehr Druck auf das noch arbeitende
Personal und leider Gottes oft auch zu einer schlechteren Versorgung von Patienten
und Pflegebedürftigen.
Ein weiteres Problem. Immer mehr Berufsangehörige steigen aus dem sehr anstrengenden Pflegeberuf aus.
Bis 2030 rechnet man mit einem Mangel an 75.000 Arbeitskräften.
Die zweite Frage, sind Kinder in Österreich verpflichtet, ihre Eltern zu pflegen?
Nein, in Österreich besteht keine gesetzliche Pflicht zur Pflege der Eltern.
Die Entscheidung darüber liegt im persönlichen Ermessen der Kinder,
der Angehörigen und ist nicht zwingend durch Gesetze vorgeschrieben.
Es gibt aber schon gesetzliche Regelungen, welche die Unterstützung für pflegende
Angehörige und die Finanzierung von Pflegekosten beinhalten.
Angehörige sind aber naturgemäß nicht nur aus moralischen, sondern auch gesetzlichen
Gründen zum Elternunterhalt verpflichtet.
Das bedeutet, dass auch nach dem Ausführung des Pflegeriegels Kinder sich um
pflegebedürftige Eltern finanziell kümmern müssen.
Das heißt, wenn die Eltern nicht selbst für ihre Pflegekosten aufkommen können,
dann können die Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet werden.
Die Höhe dieses Elternunterhalts hängt von den Einkommen und Vermögensverhältnissen der Kinder ab.
Klarerweise muss gesagt werden, die Kinder sind aber nur dann zum Elternunterhalt
verpflichtet, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet.
Also niemand gerät durch so eine Verpflichtung in die Armutsfalle.
Die wichtigsten Änderungen seit dem 1.
Jänner 2020 sind, Verwandte ersten Grades müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen
von 100.000 Euro und mehr die Unterhaltkosten für die Familienmitglieder übernehmen.
Natürlich nur dann, wenn deren eigenes Vermögen dafür nicht ausreicht.
Bei Betriebsübergaben, vor allem in der Landwirtschaft, wird das zudem oft in
Übergabevertrag festgeschrieben.
Das österreichische Sozialsystem sieht gewisse Leistungen und Unterstützungen vor,
um pflegende Angehörige zu
entlasten und die Pflegebedürftigkeit zumindest teilweise zu finanzieren.
Wenn nun ein pflegender Angehöriger unentgänglich über einen längeren Zeitraum,
mindestens sechs Monate in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Angehörigen,
einen Kranken pflegt bzw.
Gepflegt hat, kann er im Testament ein Pflegevermächtnis erhalten,
um seine Mühe auch honoriert zu bekommen.
Nun, eine nächste Frage, wer zahlt denn für den Platz in einem Altenpflegeheim?
Die Kosten für einen Heimplatz in einem Alters- und Pflegeheim müssen von den
Bewohnerinnen und Bewohnern selbst getragen werden.
Zur Deckung werden Pflegegeld, Pension,
Rente und sonstige Einkünfte der pflegebedürftigen Person herangezogen.
Die nächste Frage, ab welcher Pflegegeldstufe kann ich in ein Pflegeheim übersiedeln?
In der Regel ist die Aufnahme in ein Pflegeheim ab der Pflegegeldstufe 3 gewährleistet.
Allerdings kann bei bestimmten Voraussetzungen auch schon früher eine Aufnahme in ein Heim erfolgen,
beispielsweise einer fortgeschrittenen Erkrankung an Demenz oder bei einem niedrigen Pflegebedarf,
der jedoch die häusliche Pflege überfordert.
Das sind vor allen Dingen jüngere Menschen, die aufgrund der komplexen Krankheitsbilder
und der mehrfachen Behinderungen beim besten Willen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können.
Im Internet kann man unter www.österreich.at nachlesen,
dass bei Vorliegen einer nachgewiesenen beträchtlichen demenziellen Beeinträchtigung
ein Pflegegeld der Stufe 1 für die Aufnahme in ein Pflegeheim auch ausreichend sein kann.
In einigen Fällen können Personen eben auch mit niedrigen Pflegestufen in ein
Pflegeheim aufgenommen werden.
Immer dann, wenn die Gefahr der Verwahrlosung oder wenn eine fachärztlich dokumentierte
Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.
Damit sind wir schon bei einem sehr wichtigen Punkt.
Nicht nur die Meinung der Angehörigen ist zu würdigen,
sondern natürlich die genaue Diagnose durch Allgemeinmediziner oder Fachärzte.
Das ist erforderlich, damit man überhaupt an dein Pflegegeld herankommt.
Sprechen wir noch, was die Pflege zu Hause in Österreich so ungefähr kostet.
Nun, diese Kosten sind sehr unterschiedlich und hängen naturgemäß von verschiedenen Faktoren ab.
Da ist einmal die individuelle Situation der zur Pflegeperson, die Art der Pflege,
ob stundenweise oder gar 24-Stunden-Betreuung notwendig ist,
die Kompetenz der Pflegeperson,
die Leistungen und Anforderungen der Betreuungsunternehmen und natürlich letztlich
die erhaltene, zugestandene Pflegestufe.
Wenn eine Agentur die Betreuungsperson vermittelt, dann belaufen sich die Kosten im Schnitt auf ca.
2300 Euro im Monat. Bei selbstständig arbeitenden Betreuungspersonen liegen
die Kosten, das sind natürlich ungefähre Zahlen,
für 5 Stunden täglich ebenfalls bei ca.
2300 Euro im Monat. Eine 24-Stunden-Betreuung kostet dann schon 3.500 Euro im Monat.
Das Sozialministerium kann mit einem Zuschuss von bis zu 800 Euro diese Beträge etwas unterstützen.
Eine Frage, die ich schon einmal beantwortet habe, aber sie interessiert so
viele, dass ich sie gerne nochmals wiederhole.
Welche Pflegegeldstufen gibt es denn in Österreich und was kriegt man denn zurzeit für Geld dafür?
Nun, da ist seit 2025 folgende gesetzliche Lage einzusehen.
Das heißt, das kann man überall nachschauen.
Pflegegeldstufe 1 kriegt man ab mehr als 65 Pflegestunden pro Monat,
das entspricht 200 Euro.
Pflegestufe 2, wenn man mehr als 95 Pflegestunden im Monat braucht, das sind ca. 370 Euro.
Pflegegeld der Stufe 3 ab einer Pflegestundenanzahl von 120 Stunden im Monat,
Dafür bekommt man 577 Euro.
Bei einer Pflegegeldstufe 4, also einem Bedarf von mehr als 160 Pflegegeldstunden
pro Monat, sind es dann schon 865 Euro.
Und wenn nun bei der Pflegegeldstufe 5 ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist,
also mehr als 180 Stunden Pflege und zum Beispiel die ständige Bereitschaft
einer Pflegeperson oder in weiterer Folge dann bei der Stufe 6 die ständige
Anwesenheit einer Pflegeperson,
Dann sind wir bei Pflegekosten für die Stufe 5 oder Pflegegeld für die Stufe 5 ab 990 Euro,
für die Pflegestufe 6 ab 1438 Euro.
Wenn Gott behüht, eine so schwere Beeinträchtigung vorliegt,
dass der Betreute keine zielgerichteten Bewegungen seiner vier Extremitäten,
also der Arme und der Beine mehr, erbringen kann,
dann beträgt die Pflegegeldstufe 7 2061,80 Euro.
Kommt natürlich sofort die Frage, wer entscheidet denn über diese Pflegegeldhöhe?
Vorerst müssen Sie als Angehörige einen schriftlichen Antrag auf Zuerkennung
vom Pflegegeld bei Ihrer zuständigen Pensionsversicherung bzw.
Anderer Krankenversicherung einbringen. Die Entscheidung über die Pflegegeldhöhe
erfolgt auf Basis einer Begutachtung des Pflegebedarfs durch eine Ärztin,
einen Arzt, praktischer Arzt oder allgemein, Mediziner, aber natürlich auch
Fachärzte, oder seit einiger Zeit auch eine Beurteilung durch eine Pflegefachkraft.
Diese Menschen führen einen Hausbesuch durch und müssen dann ein schriftliches Gutachten erstellen.
Leider besteht
hier häufig eine beträchtliche Diskrepanz zwischen der Einschätzung durch die
sogenannten Gutachter der Pensionsversicherungsanstalten und der von den Angehörigen
tatsächlich erbrachten Pflegeleistung.
Das heißt, Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Antrag sehr oft mit der Begründung
auf zu wenig Pflegegeldanspruch abgelehnt wird.
In diesen Fällen können und sollen Sie bzw.
Ihre Angehörigen aber bei Ihrem zuständigen Sozialgericht Klage erheben.
Das müssen Sie in zweifacher Ausfertigung oder persönlich beim Arbeits- oder
Sozialgericht in Ihrem Bundesland oder bei jener Stelle tun,
von der Sie den negativen Bescheid erhalten haben.
Dann kommt ein gerichtlich beeideter Sachverständiger, wie immer Mann oder Frau,
zu Ihnen nach Hause, schaut sich die ganze Problematik an, erstellt ein Gutachten.
Welches dann Wochen später bei einer Gerichtsverhandlung gewürdigt wird.
Aber keine Sorge, ab dem Moment, wo Sie den Antrag eingebracht haben, läuft die Frist.
Das heißt, es wird bei entsprechender Gerichtsverhandlung immer auf diese Antragstellung zurückgegangen.
Ganz wichtig. Wirklich ganz wichtig.
Bitte führen Sie genauestens Buch über alle erbrachten Pflegeleistungen,
über alle wichtigen Ereignisse.
Besonders wenn Sie Veränderungen der physischen oder psychischen Gesundheit
Ihrer Betreuten, eine zunehmende Stuhl-, Harn- oder Kombinationsinkontinenz,
ein Unvermögen feststellen, das eigenständig zu agieren quasi unmöglich ist.
Natürlich besonders, auch wenn Sie Hinweise auf eine Eigengefährdung Ihrer Betreuten haben.
Das klassische Beispiel, der Herd wird nicht abgedreht, scharfe Messer werden
verkehrt herum angefasst.
Heiß, kalt kann nicht mehr unterschieden werden.
Ihre Betreuten gehen bei Kälte und Winter und Eis und Sturm im Nachthemd ins
Freie, weil sie meinen, sie müssen zur Arbeit.
Sie verlassen das Bett fluchtartig, diese wiele Bettflucht und bringen sich
an Stiegen oder anderen Hauseigenschaften in Gefährdung.
Dokumentieren Sie bitte auch, was Sie selbst an Pflegeleistungen erbracht haben,
inklusive der genauen Beschreibung und natürlich auch der Stundenanzahl.
Dass das nicht immer vom Pflegegeldgesetz abgegolten wird, das ist nun einmal ganz klar.
Aber es gibt ganz bestimmte Sätze, die werden natürlich herangezogen und die
bekommen Sie für Ihre Leistung ersetzt.
Auch wichtig ist, wann der Patient Nahrung, Getränke zu sich nimmt oder gefüttert werden muss.
Wie schon erwähnt, auch die Schlafgewohnheiten, besonders nächtliche Schmerzpanikattacken,
Allfällige Entgleisungen der Stoffwechselfunktionen, zum Beispiel beim Blutdruckkranken,
müssen genauso dokumentiert werden wie Blutdruckmessungen,
Sauerstoffsättigung und alles, was sonst noch auch teilweise durch ärztliche
Beurteilung bestätigt, vorgefallen ist.
Es gibt einen Satz, den sollten Sie sich wirklich merken.
Nur wer schreibt, der bleibt.
Alles, was man nur so sagt oder was man nur so meint, das gilt leider Gottes nicht.
Nun, wer bekommt denn das Pflegegeld, wenn man im Heim ist?
Eine weitere häufig gestellte Frage. Bei einer vollstationären Pflege in einem
Pflegeheim fallen ja sehr unterschiedliche Kosten an.
Sie hängen natürlich auch vom Pflegegrad, der Lage des Heims und der Art der
Leistung, die geboten werden, ab.
Im Allgemeinen kann man jedoch davon ausgehen, dass die monatlichen Kosten für
einen Platz in einem Pflegeheim zwischen 3.000 und 6.000 Euro liegen.
Je nach Pflegegeldstufe zahlt die Pensionsversicherung von 800 bis 2.000 Euro monatlich dazu.
Für die Unterkunft, Verpflegung und für Investitionen, die noch nötig sind,
ist aber ein Eigenteil der pflegenden Person zu erbringen.
Bei einem Heimaufenthalt verbleibenden Pflegebedürftigen übrigens 20% der Pensionen
sowie der Sonderzahlungen.
Außerdem wird ein Anteil des Pflegegeldes ca.
50 Euro an die Heimbewohner ausbezahlt.
Eine weitere Frage, was sollen Angehörige sonst noch tun?
Nun, glauben Sie mir, nach über 45 Jahren Erfahrung als niedergelassener Internist
und Herzspezialist, das Wichtigste ist Vorsorge und Wissen,
damit aus Ihren Betreuten gar nicht erst schwer pflegebedürftige Menschen werden.
Sorgen Sie also bitte für ein vermehrtes Miteinander statt Nebeneinander.
Ich weiß schon, wie schwierig das ist in unseren modernen Häusern.
Die ist für eine Großfamilie oft gar kein Platz.
Aber auch deshalb gilt, jedes Miteinander ist sehr, sehr wertvoll.
Schauen Sie, fragen Sie, reden Sie und berühren Sie die Betreuten.
Das hilft Ihnen, echte Probleme rasch zu erkennen und Spreu von Weizen zu trennen.
Bei unklaren Beschwerden bitte nicht zögern, den Hausarzt oder Fachärzte einzubeziehen.
Mir ist klar, nicht jeder Facharzt macht einen Hausbesuch.
Mir ist aber auch klar, dass alle Kolleginnen und Kollegen auf ihre persönliche
Intervention Rücksicht nehmen und auf sie hören,
wenn sie entsprechende Dokumente vorlegen.
Ganz wichtig ist es bei unklaren Beschwerden wie zum Beispiel Herz-Kreislauf,
Lungenprobleme, Seh- oder Gehörstörungen, die plötzlich zunehmen,
Bewegungseinschränkungen, aber auch so Kleinigkeiten wie Zahnproblemen eine
rasche, kompetente Hilfe zu suchen.
Ein weiterer Punkt.
Durchforsten Sie bitte die Medikamentenliste und reduzieren Sie diese mit Ihrem
Arzt des Vertrauens auf das wirklich Notwendigste.
Es ist in Österreich leider Gottes so wie in anderen Ländern auch Sitte,
dass Menschen über dem 65.
Lebensjahr bis zu 15 verschiedene Medikamente jeden Tag einnehmen sollen.
Das kann es ja nicht sein.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand dement ist oder wird,
dann ist zum Erhalt der Selbstständigkeit dieser Personen ein konsequentes Hirntraining
erforderlich. Das braucht Zeit.
Hirntraining ist auch singen, gemeinsam tanzen, Rätsel lösen,
Denkaufgaben machen, Spiele spielen.
Alles, was die Hirnakrobatik fördert, ist sinnvoll.
Denken Sie bitte daran, wie immer im Leben gibt es nur im Team eine vernünftige Lösung.
Suchen Sie also bitte Hilfe, bevor Ihnen die ganze Pflege zu Hause über den Kopf wächst.
Und wenn ein Angehöriger im Pflegeheim ist,
dann müssen die Angehörigen, sollen die Angehörigen gemeinsam mit dem Pflegeteam
auf bewährte Problemlösungen achten.
Ein weiterer Punkt ist erwähnenswert, nämlich die Wichtigkeit einer sinnvollen Ernährung.
Dazu gibt es natürlich wunderbare Forschungsergebnisse und wir sollten das schon berücksichtigen.
Ausreichend Obst, Gemüse, Vollkornprodukte, fettarme Milchprodukte.
Aber die Speisen sollen nicht zu salzig, nicht zu fetthaltig oder zuckerhaltig sein.
Es ist aber sehr wichtig, dass unsere Betreuten auch eine ausreichende Menge
an Kalorien zu sich nehmen, beziehungsweise motiviert werden, das zu sich zu nehmen.
Und das liegt bei ungefähr 1800 Kilokalorien am Tag.
Schwierig, ist mir völlig klar. Wenn jemand dann noch dazu nicht essen mag,
nicht trinken mag, sehr schwierig.
Ein weiteres Problem ist der zunehmende Muskelschwund im Alter.
Das nennen wir Ärzte Sarkopenie.
Das ist aber keine Alterserscheinung alleine, sondern wird meist schleichend
durch viele kleine andere Faktoren zum echten Gesundheitsproblem.
Zur Vermeidung von solchen Muskelschwund und natürlich auch zum Erhalt der Muskelkraft,
aber auch des Gleichgewichtes, müssen unsere Betreuten zu Hause und natürlich
besonders im Pflegeheim täglich aktiv trainieren.
Das ist gar nicht so einfach, denn viele ältere Patienten, das wissen Sie so
wie ich, sind ein bisschen obstinat und nullen das nicht.
Aber es gibt wunderbare mobile kleine Trainingsgeräte, wo man im Sitzen unterm
Tisch ein bisschen Fahrrad fährt.
Jeder noch so kleine Spaziergang ist sinnvoll. Alles, was mobilisiert oder bewegungsfördernd
ist, muss und soll wirklich durchgeführt werden.
Sorgen Sie daher auch auf tägliche Mobilitätsanreize.
Gehen Sie mit Ihrem Betreuten ins Kaffeehaus. Machen Sie bei halbwegs vernünftigen
Wetter einen kleinen Ausflug in den Garten.
Eine Sturzprävention kann durch gezieltes Training viel Lebensqualität für ihre Betreuten bringen.
Nun zum Schluss, wer hilft bei Pflegegeldfragen oder überhaupt Fragen zur Pflege?
Hier darf ich am Beispiel des Fonds Soziales Wien, abgekürzt FSW,
einige Informationen vermitteln.
Wohn- und Pflegehäuser mit Schwerpunkt Pflege kommen, haben wir schon erwähnt,
immer dann in Frage, wenn trotz umfassender Unterstützung durch mobile Angebote
ein Leben zu Hause nicht mehr möglich ist.
Es gibt eine große Auswahl an Wohn- und Pflegehäusern.
Dort kann man sowohl dauerhaft als auch probeweise vorübergehend sogar bis zu 92 Tage mal bleiben.
Umfang und Art der Betreuung in den Häusern, mit denen der FSW Zusammenarbeit,
sind sehr unterschiedlich.
Aber dadurch gibt es auch für jeden Pflegebedarf ein passendes Angebot.
Klarerweise, wenn immer eine ärztliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist,
sind kleine Pflegehäuser vielleicht überfordert.
Aber es gibt ausreichend Pflegeheime, wo die Leistungen für spezielle Bedürfnisse angepasst werden.
Natürlich gibt es noch weitere Einrichtungen, die sich mit Demenz- und Wachkomaerkrankungen befassen.
Und es soll erwähnt sein, wir haben wunderbare Hospizplätze für Patienten in
der letzten Lebensphase.
Klarerweise, wir alle haben eine gewisse Angst und Respekt davor.
Aber wenn man das anspricht, wenn man Fakten statt Angst präsentiert,
dann wird das Ganze gleich ein bisschen einfacher.
Die Kosten haben wir schon besprochen. Die soziale Einrichtung in Wien fördert
natürlich auch hier die Pflege.
Wer vermittelt das Ganze?
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kundendienst des Fonds Soziales Wien.
Sie erreichen ihn telefonisch täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer + 43 1 24 5 24.
Sie können natürlich auch gerne ein SMS schicken oder in den Landesstellen des
Sozialministeriums Services einen Kontakt aufnehmen.
Wo finden Sie diese Informationen?
Unter www.sozialministeriumservice.gv.at Zum Schluss möchte ich Ihnen Mut machen.
Trauen Sie sich, diese heilken Themen anzusprechen und schauen Sie mal probeweise
in ein Pflege- oder Seniorenheim und stellen Sie Fragen.
Und ganz zum Schluss ein wirkliches, herzliches Vergeltsgott und Danke an alle
Pflegerinnen und Pfleger, die täglich so viel leisten.
Besonderes Danke für eure Menschlichkeit, für eure Fürsorge,
für die Würde, eure Geduld, euer Zuhören und euer Lächeln.
Auch ich danke für Ihr Zuhören und wünsche noch einen wunderschönen, prächtigen Tag.
Ihr Jokl Dr. Huber.
Music.