DOC on AIR - Erste Hilfe im Alltag

Notfallmedizin im Alltag

#76 - Palliativmedizin oder Sterbehilfe?

21.03.2026 19 min

Zusammenfassung & Show Notes

Das Sterben wird in der modernen Gesellschaft verdrängt, verschwiegen und weitgehend aus dem Alltag ausgeblendet.
Das Thema wird meistens in Krankenhäuser, Pflegeheime ausgelagert und durch ein Streben nach Jugendlichkeit, Gesundheit und unendlicher Leistungsfähigkeit tabuisiert bzw. verdrängt.
Palliativmedizin und Sterbehilfe sind unterschiedliche Ansätze am Lebensende, sie lindert Schmerzen und Symptome, um Lebensqualität zu erhalten, ohne den Tod direkt zu beschleunigen.
Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung.
Ziel ist nicht Heilung, sondern eine Verbesserung der Lebensqualität für unheilbar Kranke durch ganzheitliche Betreuung (körperlich, psychisch, sozial, spirituell bis zum Lebensende).
Dazu gehören auch  Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen sowie eine umfassende Unterstützung auch für die Angehörige.
Besonders wichtig sind dabei auch die sanfte Behandlung körperlicher Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe oder das Wundmanagement. Das gelingt ambulant (Palliativversorgung) aber auch stationär auf Palliativstationen und Hospizen.
Immer mit dabei  die Einbeziehung der Angehörigen und eine professionelle Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegenden, Psychologen, Therapeuten und Seelsorgern.
Sterbehilfe hingegen zielt darauf ab, das Leben, auf Wunsch des Patienten, absichtlich und aktiv zu verkürzen oder den Tod durch Unterlassung herbeiführen (passive Sterbehilfe/Behandlungsabbruch). Aktive Sterbehilfe beinhaltet die Gabe tödlicher Medikamente. 
Seit dem assistierten Suizid durch den bekannten österreichischen Journalist, Autor und Lehrer Niki Glattauer am 4. September 25 in Wien ist Sterbehilfe auch ein öffentliches Thema.
Der Begriff der „Suizidprävention“ wird häufig so verwendet, als müsse ein selbstbestimmtes Lebensende grundsätzlich verhindert werden.

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DOC-ON-AIR - Der Podcast für den Umgang mit medizinischen Notfällen im Alltag von Dr. Joachim Huber.

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#notfallmedizin #ersthilfe #teambuilding #alleswirdgut

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Transkript

Doc on Air Der Podcast, der Ihnen hilft, richtig erste Hilfe zu leisten. Was tun, wenn jemand Hilfe schreibt? Was tun, wenn zu Hause was passiert? Als erfahrener Notarzt zeige ich Ihnen, wie es geht. Unser Ziel, Wissen statt Angst und Können statt Zweifel. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, mein 76. Podcast orientiert sich auch an der gemeinsamen Stellungnahme von Hospiz Österreich sowie der österreichischen Palliativgesellschaft und einer neuen Publikation im Universum Innere Medizin vom Februar 2026. Wir besprechen das Thema Palliativmedizin und das Thema Sterbehilfe. Die österreichische Palliativgesellschaft. Ist eine interprofessionelle wissenschaftliche Vereinigung, die sich für die Förderung und Weiterentwicklung der Palliativcare in Österreich einsetzt. Mit Sitz in Wien vernetzt sie mehr als tausend Mitglieder aus Medizin, Pflege und anderen Disziplinen, um die Lebensqualität schwer kranker Menschen durch Forschung, Fortbildung und Leitlinien zu verbessern. Ein weiteres Ziel ist es, den assistierten Suizid aus palliativmedizinischer Sicht einzuordnen, Zuständigkeiten klar zu benennen und notwendige Konsequenzen für Versorgung und Gesundheitspolitik aufzuzeigen. Mit Inkrafttreten des Sterbeverfügungsgesetzes im Jänner 2022 ist der assistierte Suizid in Österreich unter klar definierten Voraussetzungen rechtlich möglich geworden. Diese gesetzlichen Nahrungen stellen das gesamte Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere aber die Hospiz- und Palliativcare-Teams, vor neue fachliche, ethische und organisatorische Herausforderungen. Palliativcare begleitet Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen, ebenso auch ihre Angehörigen, umfassend, respektvoll und unabhängig davon, welche Entscheidungen diese Patienten am Lebensende letztlich treffen. Vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zeigen sich aber in der praktischen Umsetzung deutliche Diskrepanzen zwischen den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der klinischen Realität. Es fehlt weiterhin eine strukturierte Begleitung für Patienten mit Wunsch nach assistiertem Suizid. Viele Schwerkranken stoßen anhaltend auf diskriminierende Barrieren. Das betrifft sowohl den Zugang zu validen Informationen als auch das formale Prozedere zur Errichtung der Sterbeverfügung. Und ganz besonders gegenüber Anfragen von Patienten. Diese Anfragen laufen sehr oft ins Leere. Bei vielen Ärzten, beim Gesundheitspersonal und auch in den meisten Einrichtungen gibt es noch immer weitreichende Unsicherheit und Vorbehalte aufgrund fehlender Wissens und mangelnder Erfahrung. Palliativstationen und Hospize sehen sich für Suizidhilfe nicht zuständig. Oft wird man daher bei diesem Thema auf den privaten Rahmen verwiesen. Das ist meistens nicht ganz ungefährlich, weil hier viele, viele falsche Botschaften gesendet werden und meistens ebenso sehr kompliziert. Es ist leider Gottes auch die vom Gesetz vorgeschriebene Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit eines Patienten unmittelbar vor der Einnahme eines tödlichen Präparates praktisch oft nicht durchführbar. Das Legen eines intravenösen Zuganges, die fachgerechte Handhabung des Präparates, Ein medizinisches Komplikationsmanagement bzw. Eine Krisenintervention fehlen bzw. Sind meist nicht im Sinne der Patienten geregelt. Da es in Österreich keine bundesweite systemische Erfassung der assistierten Suizide gibt, hat die österreichische Palliativgesellschaft im Jahr 2022 die Berichtsplattform ASSIRS, Assisted Suicide Information Reporting and Learning System, eingerichtet. Damit sollen Erfahrungen aus der Praxis der Suizidbeihilfe in Österreich gesammelt und analysiert werden. Wenn Sie das interessiert, www.astirs.at Mit dem neuen Positionspapier von Oktober 2025 hat die Österreichische Gesellschaft für Humanes Lebensende entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sowie an die Gesundheitssprecher, Sprecherinnen aller Parlamentsfraktionen vorgelegt. Zeitgleich hat die OPG und der Dachverband Hospiz Österreich eine Stellungnahme veröffentlicht, in der ebenfalls Informationsdefizite und die fehlende Zuständigkeit für den assistierten Suizid kritisiert werden. Es ist seit der Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes ein kontinuierlicher Anstieg der in Anspruch genommenen assistierten Suizide zu beobachten. Gleichzeitig zeigen aber Nationalregister unter der Ausweitung, dass der assistierte Suizid gemessen an allen Todesfällen nur eine sehr kleine Gruppe betrifft. In den meisten Berichten geht es um Patienten mit terminalen, Tumor oder schweren, irreparablen neurologischen Defiziten. Der bei weitem häufigste Grund für den Wunsch nach assistierten Suizid ist das erlebte Leid, insbesondere die existenzielle Not und Verzweiflung. Das am zweithäufigsten genannte Motiv sind unzureichend behandelte körperliche Symptome und Erkrankungen. Das Alter der Patienten liegt zwischen 43 und 97 Jahren. Die Erfahrungen zeigen, dass es zwischen der Errichtung einer Sterbeverfügung, der Abgabe des tödlichen Präparates und der tatsächlichen Einnahme deutliche Unterschiede gibt. Nicht jede errichtete Sterbeverfügung führt zu einem assistierten Suizid. Viele Menschen nutzen die Möglichkeit vielmehr als Form der Absicherung, ohne diesen Schritt auch wirklich zu setzen. Laut einem Bericht vom August 24 wurden rund 16% der benötigten Präparate für den assistierten Suizid returniert. Alle Berichte zeigen auch, dass ein assistierte Suizid überwiegend im häuslichen Umfeld stattfindet und meist auch von Angehörigen begleitet wird. Die bis Jänner 26 dokumentierten Fälle wurden in Astiers Update vom Jänner 26 genau analysiert. Es handelt sich um 385 natürlich anonymisierte Berichte. Davon sind ca. 50% Anfragen zur Suizidbeihilfe, etwa 30% tatsächlich durchgeführte und 25 abgebrochene Verfahren. Sowohl Angehörige als auch das Fachpersonal berichten dabei häufig über die schon erwähnten Unsicherheiten, Zweifel, Ängste sowie dem Wunsch nach klaren Ansprechpartnern und professioneller Begleitung. Das führt zur Frage, sollen, dürfen, können Ärzte beim Suizid assistieren. Das Strafverfügungsgesetz hat in § 2 eine Gewissensklausel verankert und stellt die Freiwilligkeit der Mitwirkung beim Suizid unmissverständlich sicher. Der assistierte Suizid kann auch eine ärztliche Aufgabe sein, aber niemand, der nicht assistieren möchte, kann dazu verpflichtet werden. Diesen Grundsatz unterstützen auch alle spezialisierten Gesellschaften. Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Selbstbestimmung am Lebensende häufig undifferenziert in den psychiatrischen Diskurs über Suizidalität und Selbstgefährdung eingeordnet wird. Der Begriff der Suizidprävention wird dabei so verwendet, als müsse ein selbstbestimmtes Lebensende grundsätzlich verhindert werden. Das führt naturgemäß zu einer unzulässigen Pathologisierung von Sterbewilligen und erhöht die Schwelle des Zugangs, die für diese ohne dies so vulnerable Gruppe so hoch liegt. Wofür sind nun Hospiz- und Palliativcare zuständig und wofür nicht? Hospiz- und Palliativcare bejahen das Leben. Sie erkennen das Sterben als natürlichen Prozess an und sie beabsichtigen weder eine Beschleunigung noch eine Verzögerung des Todes. Im Zentrum stehen immer die Linderung bestehender Symptome, psychosoziale und spirituelle Unterstützung, Orientierung in komplexen Situationen sowie die Sicherstellung, dass Patienten und ihre Familien nicht alleingelassen werden. Der Wunsch nach assistiertem Suizid ist aus gerontologischer und palliativmedizinischer Sicht immer auch Ausdruck einer existenziellen Notsituation. Er stellt keinen Ausschlussgrund für die Aufnahme in eine Hospiz- oder Palliativ-Einrichtung dar. Gleichzeitig ist aber zu wiederholen und klar festzuhalten, die Organisation, Koordination oder Durchführung eines assistierten Suizids gehört nicht zu den Aufgaben von Hospiz- und Palliativcare. Diese Abgrenzung ist wesentlich, um Rollenklarheit zu schaffen und die Kernaufgaben palliativer Versorgung zu schützen. Natürlich kommt es immer wieder zu Spannungsfeldern zwischen gesetzlichen Regelungen, individuellen Wertvorstellungen und institutionalisierten Rahmenbedingungen. Auch die Mitarbeiter von Hostiz- und Palliativ-Einrichtungen erleben häufig massive emotionale Belastungen, interne Teamspannungen und Unsicherheiten im Umgang mit Wünschen von todkranken Menschen. Hospiz- und Palliativ-Einrichtungen werden aufgrund ihrer Expertise immer öfters als erster Ansprechpartner wahrgenommen, auch dann, wenn sie rechtlich und fachlich gar nicht zuständig sind. Eine zeitnahe integrierte, qualitativ hochwertige Palliativversorgung kann wesentlich dazu beitragen, körperliches, psychosoziales und existenzielles Leiden zu lindern. Ganz entscheidend ist natürlich der Wunsch des Patienten. Daher wieder einmal mein Appell an alle, auch noch nicht Kranken, sorgen Sie rechtzeitig für eine Patientenverfügung, für eine Unterstützung, die beim Notar hinterlegt wird, sodass Sie im Falle eines ernsthaften Gesundheitsproblems jemanden an ihrer Seite haben, dem sie vertrauen. Nur noch ganz am Rand, in der Schweiz ist der assistierte Suizid unter spezifischen Bedingungen ebenfalls legal. Weshalb dort auch Ausländer diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, es sind im Jahr 2024 in der Schweiz 270 Menschen von dieser Freitodbegleitung Dignitas begleitet worden. Das waren 57 Franzosen, 37 Engländer, 22 Italiener, 20 Schweizer, 5 Deutsche und 3 Österreicher. Die Kosten betragen ca. 10.000 Franken. Zusammenfassend lassen Sie uns nochmal festhalten, Sterbehilfe umfasst Maßnahmen, die den Tod direkt, also aktiv herbeiführen oder auch langfristige Passiv-Indirekt zulassen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen. Im Gegensatz dazu ist Palliativmedizin keine Sterbehilfe, sondern bejaht das Leben und akzeptiert den Tod als natürlichen Prozess, der weder beschleunigt noch hinausgezögert wird. Ein Hospiz ist ein besonderer Ort, an dem die schwer kranken Menschen und ihre engsten Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase würdevoll und in einem geschützten Rahmen begleitet werden. Was ist der Vorteil im Hospiz? Empathische Betreuung durch Fachpersonal, Schmerzlinderung, Palliativpflege, Förderung von Lebensqualität und Würde, Fokus auf Komfort statt medizinische Eingriffe, Unterstützung für Angehörige. Die Nachteile sind klar, die Unklarheit über den richtigen Zeitpunkt, wann gehe ich ins Hospiz? Ein großes Problem, zu wenig Plätze, daher lange Hospizwartezeiten. Auch dort bemüht man sich immer wieder, möglichst rasche Hilfe gewähren zu können. Ein weiteres Problem, der Verlust des gewohnten Umfeldes. Ich gehe nicht aus dieser Wohnung heraus. Dann gibt es auch ambulante Hospizmöglichkeiten, die man in Anspruch nehmen kann, die zu Hause, solange es geht, helfreich unterstützen. Dass die emotionalen und finanziellen Herausforderungen für Patienten und Angehörige ein großes Problem darstellen, ist klar. Die Kosten werden nicht immer gänzlich übernommen. Und wenn zusätzliche Kosten entstehen bei besonderen, speziellen Wünschen, dann ist es auch hier besonders ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Kontaktieren Sie bei Fragen den Malteser-Hospitaldienst unter der E-Mail mpd-malteser.at, die Caritas unter susanne.haslinger-wien.at oder die OPG, also die österreichische Gesellschaft für Palliativmedizin unter office-palliativ.at. Ich danke für Ihr Zuhören und wünsche Ihnen alles Gute.