#26 - Pflegegeld II - Pflegegeldstufen, wieviel bekomme ich?
04.05.2024 29 min
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Episode von "Doc on Air" teile ich als erfahrener Notarzt mein Wissen über Pflegegeld, um Ängste zu lindern und den richtigen Antragsprozess zu vermitteln. Wir besprechen den Verlust der Selbstständigkeit, die Vorbereitung relevanter Unterlagen für den Antrag und die Kriterien für Pflegegeld. Auch das Bewertungsgespräch mit Sachverständigen und Sonderfälle wie Seh- oder Hörbehinderungen werden thematisiert. Ich betone nochmals die frühzeitige Vorsorge und Ermutigung zur aktiven Vorgehensweise bei Unstimmigkeiten. Mit Engagement und Unterstützung kann der Weg zum Pflegegeld erfolgreich bewältigt werden.
---
DOC-ON-AIR - Der Podcast für den Umgang mit medizinischen Notfällen im Alltag von Dr. Joachim Huber.
Weitere Informationen auf doc-on-air.com
DOC-ON-AIR - Der Podcast für den Umgang mit medizinischen Notfällen im Alltag von Dr. Joachim Huber.
Weitere Informationen auf doc-on-air.com
Das Gesicht zur Stimme unter www.drjoachimhuber.at
Bei Fragen oder Hinweisen zur aktuellen Folge schreibt mir gerne ein Email unter podcast@doc-on-air-com
#notfallmedizin #ersthilfe #teambuilding #alleswirdgut
---
Meinen Kurs "autogenes Training" findet Ihr auf www.ohne-stress.com - mit dem Gutscheincode PODCAST20 um 20% günstiger!
Bei Fragen oder Hinweisen zur aktuellen Folge schreibt mir gerne ein Email unter podcast@doc-on-air-com
#notfallmedizin #ersthilfe #teambuilding #alleswirdgut
---
Meinen Kurs "autogenes Training" findet Ihr auf www.ohne-stress.com - mit dem Gutscheincode PODCAST20 um 20% günstiger!
Transkript
Music.
Doc on Air, der Podcast, der Ihnen hilft, richtig erste Hilfe zu leisten.
Was tun, wenn jemand Hilfe schreibt? Was tun, wenn zu Hause was passiert?
Als erfahrener Notarzt zeige ich Ihnen, wie es geht.
Unser Ziel, Wissen statt Angst und Können statt Zweifel.
Und wiederum sage ich ein herzliches Grüß Gott allen Zuhörerinnen und Zuhörern von meinem Podcast.
Ich habe euch heute eine Fortsetzung vom letzten Thema Pflegegeld mitgebracht.
Nun, ich habe das glaube ich schon betont und möchte es durchaus wiederholen.
Denn wenn man jung ist, wenn man mitten im Leben steht,
dann ist Pflegegeld meistens etwas, was doch eher in die, naja,
irgendwann einmal Ebene geschoben wird.
Wenn man dagegen liebe Mitmenschen hat, Eltern,
Großeltern, Verwandte, Geschwister,
die aus welchen Gründen auch immer vom Verkehrsunfall bis zur Krankheit,
vom Alter bis hin zu anderen schicksalshaften Ereignissen pflegegeldbedürftig
geworden sind, dann weiß man oder wissen Sie aus Erfahrung,
dass da sehr, sehr viele Dinge schieflaufen können.
Nun lassen Sie uns das einfach im Detail mal ein bisschen durchbesprechen.
Wann immer wir feststellen, dass
einer unserer Lieben plötzlich seine Eigenständigkeit zunehmend verliert,
Wann immer wir die Diagnose vom Hausarzt mitbekommen,
dass hier ein Geschehen leise, aber still vor sich hingeht, dass diese Selbstständigkeit
in absehbarer Zeit massiv einschränken wird.
Immer nach einem sogenannten Rehabilitationsverfahren,
also man hatte einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt oder ein Tumorleiden und war jetzt zur Kur,
zur Rehabilitation und kommt dann mit dem Befund nach Hause.
Leider konnten wir das Zustandsbild nicht wesentlich verbessern.
Leider konnten wir die Hauptsorgen unseres Patienten nicht alle aus dem Weg räumen.
Leider sind immer noch verschiedene Defizite da, die auch eher unwahrscheinlich
einer Besserung zuzuführen sind.
Also wenn immer solche Dinge dann kommen, dann kriegt man ja auch Gott sei Dank
heute schon in den Spitälern, in den Heimen,
in den Rehabilitationseinrichtungen die Information,
wir helfen Ihnen gerne beim Pflegegeldantrag.
Da fühlt man sich schon ganz furchtbar. Ich und Pflegegeldantrag.
Ja, jetzt bin ich scheinbar wirklich so gaga furchtbar.
Nein, lassen Sie solche Gedanken gar nicht erst zu. Weder bei sich noch bei Ihren Angehörigen.
Pflegegeld ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene, also nicht ein Wahlzuckerl oder sonst was.
Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Unterstützung, wenn in verschiedenen Alltagsverrichtungen
eine selbstständige Erledigung dieser Dinge nicht mehr möglich ist.
Ich gehe dann noch genauer in die Details ein und erzähle Ihnen natürlich.
Was da hier wie bewertet wird.
Nun haben wir also einen Pflegegeldantrag entweder,
wie schon erwähnt, vom Spital oder der Rehabeinrichtung gestellt bekommen oder
wir selber machen das für unsere lieben Mitmenschen,
unsere Verwandten und machen das bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt.
Also es ist eigentlich wirklich ganz einfach.
Die Stelle, von der ich meine monatliche Pension bekomme oder auch natürlich,
wenn ich frühzeitig in Invaliditätspension bin,
erwerbsunfähig bin, von der ich also meine monatliche Zuwendung meist eh sehr
bescheiden bekomme, die ist auch zuständig für das Pflegegeld.
So ein Pflegegeldantrag muss natürlich, solange das irgendwie möglich ist,
die persönliche Unterschrift des Betroffenen beinhalten.
Also ich kann das schon, vor allen Dingen, wenn ich eine entsprechende Vorsorgevollmacht
habe, dann kann ich natürlich als Angehöriger das für meine Mama,
Oma, wen immer, erledigen.
Aber unterschrieben muss der Antrag trotzdem und sei es für alle die,
auch das gibt es ja bei uns noch leider Gottes in ausreichender Zahl,
Analphabeten, dann ist das berühmte Zwei-Kreuzerl-Machen nach wie vor auch eine
Methode, sich selber hier dazu einzubringen.
Klarerweise wird man eine Ausweiskopie dazu beilegen und Begründungen beilegen.
Da sind wir beim ersten wichtigsten Punkt.
Viele Pflegegeldansuchen scheitern schon allein daran, weil man einfach vergisst wichtige Befunde.
Psychologenbefund, wo dieser schreibt, zunehmende Demenz nunmehr in einer Stufe
mittelschwer oder noch eine leichtgradige.
Den Befund des Allgemeinmediziners, der bestätigt, ja, der Patient ist in letzter
Zeit wegen unklarer Gleichgewichtsstörungen, Schwächeanfälle,
was immer, Zuckerengleisung, mehrfach gestürzt.
Der Befund von der Unfallabteilung, wo drinnen steht, was bei diesem Stürzen passiert ist.
Also Sie sehen schon alles, was an wichtigen Befunden und das ist jetzt ein
wichtiger Punkt noch, nicht die ganz alten Befunde von der Mandel- oder der Blinddarmoperation.
Lachen Sie nicht, wenn ich das so sage. Viele Menschen sind auch sehr,
sehr gründlich und haben gleich drei, vier Aktenordner mit allen Befunden,
die sie irgendwann einmal in ihrem Leben bekommen haben.
Das wird also niemand sich durcharbeiten.
Aber wie es so schön heißt auf Neudeutsch, rezente Befunde, also alles,
was nicht älter ist als ein bis zwei Jahre, das schicken Sie bitte mit.
Der nächste Schritt wird sein, dass Sie ein Informationsschreiben bekommen,
wo die zuständige Pensionsversicherungsanstalt oder überhaupt Versicherungsanstalt
Ihnen mitteilt, dass an einem bestimmten Datum jemand zu Ihnen kommt.
Das kann nun ein Herr oder eine Frau Doktor sein, das kann aber auch eine Pflegefachkraft
sein, ebenfalls männlich oder weiblich. Untertitelung des ZDF, 2020.
Es ist egal. Wer immer zu Ihnen kommt,
hat die Bevollmächtigung der zuständigen Kassa, Pensionsversicherungsanstalt,
mit Ihnen ein ausführliches Gespräch zu führen,
Sie auch klinisch relevant zu untersuchen.
Also es sollte doch immer dabei auch eine Untersuchung Ihres Herz-Kreislauf-Systems sein.
Seien Ihre Fähigkeiten, sehen Sie noch ausreichend, hören Sie natürlich auch
immer ein Anhören, was haben Sie denn für Beschwerden.
Und da sind wir jetzt schon mittendrin in einer für Sie ganz wichtigen und hoffentlich
auch zu merkenden Unterstützung meinerseits.
Schreiben Sie sich alles auf.
Und zwar lange bevor jemand von der Versicherungsanstalt zu Ihnen kommt.
Machen Sie eine Rangordnung, das Erste und Schlimmste ist.
Und dann zählen Sie es auf. Und wenn das 10 Punkte sind, dann sind es eben 10 Punkte.
Wenn Sie dann natürlich hineinnehmen, dass Sie Ihre Haare färben müssen und
dass es lästig ist, weil Sie die Zahnprothese über Nacht aus dem Mund nehmen müssen,
dann kommen wir schon irgendwann natürlich in eine Ebene, wo Ihnen dann auch
der oder die Untersucherin sagen wird.
Nicht böse sein, aber das ist nicht pflegegeldrelevant.
Trotzdem, bitte merken, alles, was Ihnen persönlich wichtig ist, aufschreiben.
Und das natürlich mit Unterstützung eines Menschen, der ihr Vertrauen genießt.
In der Verwandtschaft, in dem befreundeten Umkreis. Es ist egal.
Wenn Sie dann zu diesen einzelnen Beschwerden auch noch ein bisschen sortiert
die dazu passenden Befunde haben,
dann haben Sie schon einen sehr, sehr wesentlichen Schritt für das Gelingen
eines Pflegegeldantrags geleistet.
Worum geht es jetzt, wenn diese Untersucherin, dieser Untersucher zu Ihnen kommt?
Erstens einmal, er muss sich ausweisen. Also wer immer heute ihre Wohnung betreten möchte,
muss nachweislich auch von sich aus die Beweisführung antreten,
dass er im Auftrag der Pensionsversicherung oder wenn ein Sachverständiger kommt,
im Auftrag des jeweiligen Gerichtes handelt.
Ohne einen solchen Ausweis bleiben Sie bitte unbedingt misstrauisch und wenn
jemand zufälligerweise, aus welchen Gründen auch immer,
wie sagt man auf Wienerisch, übernasert, dass da ein Pflegegeldantrag ist und
kommt in böser Absicht zu Ihnen, dann rufen Sie sofort die Polizei.
Oder lassen Sie sie rufen.
Sie sollten nicht alleine zu Hause sein.
Es soll Ihre Vertrauensperson dabei sein.
Ja, Sie haben ein Recht, dass jemand dabei ist. Überhaupt gar keine Diskussion.
Also sollte irgendein Untersucher die Anwesenheit dieser Person nicht tolerieren,
dann ist schon irgendwas faul im Staat der Dänemark. Sprich.
Klarerweise werden Sie als erstes zu Wort kommen.
Und es ist nicht angenehm für den Untersucher, egal ob vom Gericht oder von
der Pensionsversicherung, wenn einer ständig dazwischen hineinquagelt.
Das möge man nicht.
Natürlich werden Sie hinterher die Gelegenheit haben,
die Außenanamnese, so heißt das, was wir hier mit den nicht betroffenen Pflegegeldbewerbern
machen, alles hinterfragen, was wichtig sein könnte.
Nun gebe ich schon zu, da sind wir schon bei einem etwas heikleren Thema angelangt.
Nicht jede Untersucherin, nicht jeder Untersucher nimmt das immer so ganz genau.
Genau, da dürfen Sie dann durchaus von sich aus auch mal darauf aufmerksam machen,
dass Sie das oder jenes noch unbedingt sagen wollen und dass das doch unbedingt gewürdigt werden soll.
Ob es immer was nutzt, werden wir sehen. Nun, was macht nun dieser Gutachter?
Er schaut nach, was können Sie denn noch?
Das beginnt ganz einfach bei der täglichen Körperpflege.
Brauchen Sie eine Teilhilfe, zum Beispiel weil Sie beim Duschen nicht ganz sicher
sind, sonst aber vom Zähneputzen bis zum Popschalkputzen und Waschen alles selber machen,
dann werden das nur 10 Stunden sonstige Körperpflege-Teilhilfe sein.
Pro Monat, wohlgemerkt.
Können Sie aufgrund Ihrer Gebrechlichkeit, egal ob das jetzt körperlich,
geistig oder eine Kombination ist,
weil Sie zum Beispiel ein künstliches Schultergelenk haben und Ihre Gebrauchhand
nur noch Teilfunktionen erfüllt,
können Sie also mit Ihren Gebrechlichkeiten alles noch selber machen?
Und da ist jetzt wieder die Vertrauensperson gefragt, weil viele Menschen,
besonders wenn sie an Demenz leiden, sind überzeugt davon, dass ich doch eh selber alles mache.
Ich gehe doch auch regelmäßig einkaufen, ich koche. Ich war doch erst jetzt
ganz vor kurzem im Theater und habe dort ganz fest applaudiert.
Sie sehen dann an den verdrehten Augen der Vertrauensperson, das stimmt doch nicht.
Also die Ausnahmemnese hat eine wesentliche Bedeutung und letztlich wollen wir
diese einzelnen Funktionen, ich habe die erste schon gesagt, Körperpflege.
Als zweites kann unser Patient, Patientin die Mahlzeiten komplett zubereiten.
Da sagt der Gesetzgeber ganz explizit, schmackhaft und abwechslungsreich.
Also nicht irgendein Fertiggericht, das immer gleich nach Glutamat oder sonstigen
Graslichkeiten schmeckt.
Kann er selber, kann sie selber essen.
Das Vorschneiden des Essens ist ein Teil der Mahlzeitenzubereitung.
Das wird nicht separat gerechnet. Aber wenn ich nicht einmal mehr imstande bin,
den Suppenlöffel zu halten und alles ankleckere, weil mir aus welchen Gründen
immer eben das Zeug aus der Hand fällt,
dann brauche ich auch das komplette Einnehmen von Mahlzeiten.
Wie schaut es mit der Notdurft aus? Kann ich alleine aufs Klo gehen oder brauche
ich auch hier eine Teilhilfe?
Kann ich mich selber an- und auskleiden?
Wie schaut es denn aus mit meiner Kontinenz? Nicht jetzt die geistige,
sondern die vom großen und vom kleinen Geschäft, also von meiner Notdurft.
Wenn ich inkontinent bin und brauche nur eine klitzekleine Vorlage,
die ich noch dazu selber wechseln kann,
das berühmte beim Husten entstehende kleine Tröpferl, dann wird das wohl nicht
so pflegegeldrelevant sein,
wie wenn ich unfreiwillig Stuhl und Hand verliere und eine sogenannte Schutzhose,
früher haben wir Windelhose dazu gesagt, brauche.
Dann kann ich mich meistens auch nicht selber reinigen und brauche Hilfe.
Habe ich Gott behüt einen künstlichen Darmausgang oder irgendwelche Sonden,
Kanülen, Dauerkatheter, dann wird das natürlich auch berücksichtigt.
Wie schaut es mit den Medikamenten aus? Kann ich selber meine Medikamente nehmen?
Bringe ich die überhaupt aus dem Blister, also aus dem Originalpackerl heraus?
Verwechsle ich die Medikamente Gott behüt?
Muss ich Insulin spritzen? Kann ich das selber aufziehen? Kann ich es mir selber verabreichen?
Brauche ich, weil ich immer wieder durch zum Beispiel eine Schmerztherapie mit
Morphium so verstopft bin, dass ich eine Stuhlverhärtung habe, einläufe?
Und der nächste Punkt ist die Mobilität.
Wenn ich nicht einmal mehr in der Wohnung, in der gewohnten Umgebung eigenständig
von A nach B, von der Küche ins Schlafzimmer, vom Schlafzimmer aufs Klo, was immer komme,
dann brauche ich Mobilitätshilfe im engen Sinn.
Dann gibt es noch die Punkte Herbeischaffung von Nahrungsmitteln,
Reinigung der Wohnung, persönlichen Gegenstände,
Pflege der Leib- und Bettwäsche, Mobilitätshilfe im weiteren Sinne,
habe ich eine Feststoffheizung, also mit Holz,
Beheizung der Wohnung, Heizmaterialbeschaffung und last but not least gibt es
noch die Position Motivation.
Ein Patient, der so depressiv ist, dass er für nichts mehr am Bock hat,
wie man so schön sagt, der also eigentlich nur noch sitzt und nichts tut.
Kann ich den motivieren, dass er einen sinnvollen Tagesablauf mit einer ordentlichen
Tagesstruktur wahrnimmt?
Dann wären das auch 10 Stunden.
Braucht meine betreute Stützstrümpfe, weil sie ein chronisches Krampfaderleiden
hat, sind das auch wiederum 10 Punkte.
Und nun werden die ganzen Stunden zusammengezählt. Und wenn ich hier unter 65 Stunden bin,
sagt der Gesetzgeber, dann ist leider Gottes die minimale Erfordernis für eine
Pflegegeldzuwendung nicht gegeben.
Ich muss also zumindest 65 Stunden haben.
Und wenn wir uns jetzt nur das im Einzelnen anschauen, dann waren diese Punkte
Herbeischaffung, Nahrung, Reinigung, Wohnung, Pflegeleib, Bettwäsche, Mobilitätshilfe.
Waren jeweils 10 Punkte, also wären wir bei 50 Punkten.
Wenn ich jetzt noch eine Holzheizung habe, bin ich bei 60 Punkten.
Wenn ich dann noch 10 Stunden brauche, um mich irgendwo doch bei der Körperpflege sicher zu fühlen,
dann hätten wir doch schon eine entsprechende Anzahl von Pflegegeldstunden erreicht.
Und nun ist die Frage, wie viele Stunden habe ich insgesamt?
Und da sagt der Gesetzgeber eben, alles, was mehr als 95 Stunden Pflegegeldbedarf
ist, nennt man die Stufe 2.
Entspricht übrigens einer monatlichen Zuwendung von 333 Euro.
Mehr als 120 Stunden wäre die Stufe 3, da bekommen Sie 502 Euro.
Mehr als 160 Stunden wäre die Stufe 4 mit 754 Euro.
Und mehr als 180 Stunden wäre dann die Öffnung für eine besondere Unterstützung,
die man sozusagen der Weise außerordentlichen Pflegebedarf nennt.
Da unterscheidet der Gesetzgeber wieder zwischen einer dauernden Bereitschaft,
das heißt eine Pflegeperson sollte innerhalb einer zumutbaren Zeit,
also wenigen Minuten, bei Ihnen sein, wenn ein Problem auftritt,
oder eine Pflegeperson.
Entsprechende zeitlich unkoordinierte Pflegemaßnahmen, dauernde Anwesenheit der Pflegeperson.
Das wäre die Pflegegeldstufe 6, da bekämen Sie 1430 Euro.
Nun, wie kann man das unterscheiden, dauernde Bereitschaft oder dauernde Anwesenheit? Na, wie es der Name sagt.
Dauernde Anwesenheit haben wir früher, als ich noch ein kleiner Student war.
Haben wir Sitzwache genannt.
Das heißt, es ist eigentlich jemand rund um die Uhr in unmittelbarer Nähe und
wenn Sie nur einmal sich verschlucken, ist auch schon Hilfe da,
die Sie aufsetzt und Ihnen hilft,
dass Sie nicht eine Atemnotattacke bekommen.
Und die letzte Stufe, das ist die Stufe sieben, das wird dann gewährt,
wenn der Mensch, der zu betreuen ist, keine zielgerichteten Bewegungen mehr
machen kann, weder mit den Armen noch mit den Beinen.
Nun gibt es noch einige wissenswerte andere Zuwendungen.
Das ist zum Beispiel, wenn jemand eine hochgradige Sehbehinderung hat,
bekommt er automatisch, auch wenn er sonst nicht die Stunden zusammenbringt, eine Stufe 3.
Das ist aber nicht eine Diagnose, die eine Pflegefachkraft oder der praktische
Arzt stellen darf, sondern das muss ein Augenfacharzt machen.
Wenn Sie tatsächlich blind sind, kriegen Sie die Stufe 4.
Wenn Sie taub und blind sind, die Stufe 5.
Sie sehen, es ist ein ziemlich komplexes und ziemlich herausforderndes Zusammenzählen
von notwendigen Einzelleistungen. Und damit wieder zurück.
Je genauer Sie Ihre persönlichen Beschwerden darstellen, je genauer Sie mit
Befunden Ihre Handicaps, Ihre Defizite,
Ihre persönlichen Bedürfnisse beweisen können,
umso eher werden Sie eine Pflegegeldzuwendung auch bekommen.
Der letzte Punkt, den ich Ihnen noch mitgebe, ist, glaube ich, auch sehr interessant.
Wann immer Sie das Gefühl haben, Sie sind nicht gerecht eingestuft worden,
und das sollten Sie auch wieder mit Ihren Vertrauenspersonen besprechen,
weil oft sieht man etwas aus dem persönlichen Leid heraus gar nicht so wirklich
objektiv, sondern sehr subjektiv.
Wenn aber die Familie, ihre Betreuer, ihre quasi...
Menschen Ihres Vertrauens Ihnen sagen, na also das glauben wir nicht,
dann haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Landesgericht eine Klage einzubringen.
Keine Sorge, das klingt auch wieder furchtbar anstrengend und mühsam,
ist es nicht. Auch das muss natürlich von Ihnen persönlich unterschrieben werden.
Ausfüllen, ausführen, warum man Klage erhebt, darf natürlich Ihre Vertrauensperson.
Auch hier muss man natürlich ganz exakt bei der Wahrheit bleiben.
Das klingt vielleicht auch komisch, aber das ist halt schon eine Grundvoraussetzung.
Also irgendetwas behaupten, was dann nicht stimmt, ist gerade beim Gerichtsverfahren
blöd. Also wenn Sie das Gefühl haben, Sie sind nicht gerecht behandelt worden, bringen Sie Klage ein.
Das Gericht bestimmt dann eine gerichtlich beeidete Sachverständige oder einen
gerichtlich beeideten Sachverständigen, der zu Ihnen nach Hause kommt.
Und in seltenen Fällen, wenn Sie noch eine Restmobilität haben,
Sie vielleicht auch in die Ordination einlädt, was zum Beispiel der Augenarzt gerne macht,
weil er die vielen notwendigen Apparate, die er in der Ordination hat,
nicht gut zu Ihnen nach Hause schleppen kann.
Also vertrauen Sie darauf, das Gericht kümmert sich.
Ich weiß, es dauert ein Zeitel, weil die Gerichte sehr überlaufen sind.
Aber Sie kommen zu Ihrem Recht.
Das ist das Schöne an unserem Heimatland Österreich.
Es ist tatsächlich ein Rechtsstaat. Also verlieren Sie nicht den Mut,
wenn Sie den Eindruck haben, hier ist das nicht mit rechten Dingen zugegangen,
dann sagen Sie das auch. Schreiben Sie das.
Womit wir wieder bei dem berühmten Spruch sind, wer schreibt, der bleibt.
Auch nach dem Besuch des entsprechenden Beauftragten von der Pensionsversicherungsanstalt
dürfen, was heißt dürfen, sollen sie ein Gedächtnisprotokoll machen.
Das natürlich dann nicht mehr verändert wird, das ist auch klar.
Aber dass allen Beteiligten auch dem Gericht hilft, hier entsprechend Objektivität
hineinzubringen. Ja, und ganz zum Schluss noch, natürlich müssen Sie nicht zum Gericht gehen.
Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, Sie können die wunderbar ausgebildeten
und für Sie streitenden Kräfte der Arbeiterkammer oder einer anderen Gewerkschaft nehmen,
die Damen und Herren vom Blinden- und Kriegsopferverband.
Also es gibt eine Unzahl von Menschen, die Ihnen zur Seite stehen.
Schauen Sie einfach mal im Internet nach.
Und dann bin ich überzeugt davon, wenn Ihnen ein Pflegegeld zusteht,
dann werden Sie es auch bekommen.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie möglichst lange kein Pflegegeld brauchen.
Ich darf aber trotzdem noch einmal an die Jugend meine Aufforderung richten,
nicht nur eine Pensionsvorsorge, auch eine Pflegegeldvorsorge greift wesentlich besser,
wenn man sie in relativ jugendlichem Alter abschließt, wie mit der Lebensversicherung.
Dann hat man viel mehr Chance, dass man doch zurechtkommt.
Sich darauf verlassen, ich kriege eh ein Pflegegeld, ist bei den genannten Summen
vielleicht nicht so ganz optimal. »Bitte mal.
Machen Sie es gut. Alles Gute. Ihr«.
Music.