#25 - Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Erwachsenenvertretungen
20.04.2024 32 min
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Episode des "Doc on Air" Podcasts erkläre ich als Notarzt und Gerichtsgutachter die Bedeutung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erwachsenenvertretungen im Alter. Es ist wichtig, rechtzeitig Entscheidungen zu treffen, um Selbstständigkeit und Würde zu wahren. Zudem erläutere ich die Unterschiede zwischen verschiedenen Verfügungen und gebe Einblicke in finanzielle Aspekte im Alter. Es ist entscheidend, frühzeitig vorzusorgen und sich Unterstützung von Vertrauenspersonen zu holen, um gut versorgt alt werden zu können.
---
DOC-ON-AIR - Der Podcast für den Umgang mit medizinischen Notfällen im Alltag von Dr. Joachim Huber.
Weitere Informationen auf doc-on-air.com
DOC-ON-AIR - Der Podcast für den Umgang mit medizinischen Notfällen im Alltag von Dr. Joachim Huber.
Weitere Informationen auf doc-on-air.com
Das Gesicht zur Stimme unter www.drjoachimhuber.at
Bei Fragen oder Hinweisen zur aktuellen Folge schreibt mir gerne ein Email unter podcast@doc-on-air-com
#notfallmedizin #ersthilfe #teambuilding #alleswirdgut
---
Meinen Kurs "autogenes Training" findet Ihr auf www.ohne-stress.com - mit dem Gutscheincode PODCAST20 um 20% günstiger!
Bei Fragen oder Hinweisen zur aktuellen Folge schreibt mir gerne ein Email unter podcast@doc-on-air-com
#notfallmedizin #ersthilfe #teambuilding #alleswirdgut
---
Meinen Kurs "autogenes Training" findet Ihr auf www.ohne-stress.com - mit dem Gutscheincode PODCAST20 um 20% günstiger!
Transkript
Music.
Doc on Air, der Podcast, der Ihnen hilft, richtig erste Hilfe zu leisten.
Was tun, wenn jemand Hilfe schreibt? Was tun, wenn zu Hause was passiert?
Als erfahrener Notarzt zeige ich Ihnen, wie es geht.
Unser Ziel, Wissen statt Angst und Können statt Zweifel.
Grüß Gott alle miteinander. Hier ist wieder euer Doc On Air,
Joachim, der Huber-Doktor.
Wie immer habe ich mich gut vorbereitet und möchte euch, glaube ich,
ein wirklich spannendes Thema bringen.
Keine Sorge, es geht weder um Blutiges noch um Gebrochenes, sondern es geht um etwas,
was viele der Zuhörer, weil sie einfach noch knusprig jung sind,
in, sagen wir mal, Verdrängern oder gar nicht so an sich heranlassen.
Es geht ums Altwerden.
Speziell, wie wird denn das sein, wenn ich mal nicht mehr selber über alles verfügen kann?
Was ist denn so eine Vorsorgevollmacht? Was versteht man unter einer Patientenverfügung?
Was ist eine Erwachsenenvertretung?
Und, ganz ein heikles Thema, muss ich, soll ich, will ich in ein Pflegeheim?
Pflegeheim, allein das Wort lässt einen erschaudern.
Es läuft einem einfach der kalte Schauer hinten herunter, wenn man ja auch so
viele grausliche Sachen gehört.
Erinnert euch doch an diese Lady, die also einen nach dem anderen,
wie man auf Wienerisch sagt, hamdrad hat.
Erinnert euch, mein Gott, da wurden die Leute gequält und nicht behandelt und
sind wund gelegen und lagen in ihrer eigenen Körperausscheidung.
Wirklich im wahrsten Sinne des Wortes eine bescheidene Angelegenheit.
Aber auch hier möchte ich euch bitten, halt an, langsam, auch da rücken wir
die Dinge ins rechte Licht.
Klar ist, nie alles Gold, was glänzt, aber so, wie wir das meist doch sehr einseitig
vom ganz Bestimmten, ich sag mal Boulevardblättern, serviert bekommen, ist es nicht.
Auch in den Pflegeheimen wird gearbeitet.
Bemühen sich die Menschen? Ja, natürlich, es ist richtig.
Es gibt viel zu wenig Pflegepersonal, die Schere zwischen den Menschen,
die das brauchen Und denen, die dieses Service bieten, wird immer, immer größer.
Es ist schon richtig, es wäre viel zu verbessern.
Und die Politik bemüht sich auch, aber bemühen, wissen wir, ist halt nicht immer gleich mit umsetzen.
Also lasst uns einfach mal ein paar Fakten in den Raum stellen.
Gerne übrigens stehe ich auch für Fragen zur Verfügung.
Ihr könnt mir immer ein E-Mail schicken und ich werde das auch in angemessener Zeit beantworten.
Gut, zu den Fakten. Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung?
Der Unterschied dazwischen diesen beiden Dingen ist einfach der,
dass die Vorsorgevollmacht sozusagen der Weise ist.
Bestellung eines Erwachsenenvertreters durch ein Gericht verhindern soll.
Das heißt, es ist auf gut Deutsch gesagt eine Sache, die ich selber rechtzeitig einleiten kann.
Und damit sind wir bei einem ganz wichtigen Punkt in diesem heiklen Thema.
Ich werde älter, ich brauche vielleicht doch einmal fremde Hilfe,
Ich muss vielleicht doch einmal mein Heim verlassen und woanders leben.
Bitte, denkt rechtzeitig daran. Und ihr, die noch jung und im Arbeitsleben steht,
schließt doch in Gottes Namen eine entsprechende Pflegeversicherung ab.
Die kostet jetzt, wo ihr noch jung und knusprig seid, wirklich nicht viel Geld.
Und es hilft euch hinterher, eure Selbstständigkeit und euren Respekt für euch
selbst zu bewahren und ein bisschen weniger abhängig zu sein.
Dieses Wort rechtzeitig werde
ich diesen heutigen Abend doch sicherlich mehrmals noch euch darbringen.
Diese Erwachsenenvertretung ist immer dann sinnvoll, wenn man feststellt,
und das sind vielleicht auch mal die Kinder, die das andeuten,
man selber weiß, man ist fit.
Ja, ich bin ein bisschen vergesslich, Herr Doktor, aber was die da immer sagen
von Demenz, das doch ich nicht.
Ich gehe doch noch regelmäßig spazieren und ich fahre mit dem Auto einkaufen.
Warum ich das so zitiere? Weil ich als, glaube ich, wirklich sagen zu dürfen,
sehr erfahrener Gerichtsgutachter, speziell in Fragen der Gerontologie,
in Fragen Pflegegeld, nach wie vor viele Hausbesuche im Jahr mache,
um die Menschen betreffend ihrer Pflegegeldbedürftigkeit im Auftrage natürlich des Gerichts,
nicht im Auftrag der Pensions- oder sonstigen Versicherungsanstalten,
beurteilen darf und dann ein Gutachten erstelle.
Und in diesem Gutachten beschreibe ich dann, welche Behinderungen,
welche Handicaps, welche Defizite
objektivierbar sind und wie sich das Pflegegeld technisch auswirkt.
In der Gerichtsverhandlung entscheidet dann natürlich das Gericht,
der Hohe Senat, welche Pflegegeldstufe hier dann zur Anwendung kommen soll.
Also gehen wir zurück. Wann ist eine Erwachsenenvertretung sinnvoll?
Immer dann, wenn ich entweder selber oder meine Angehörigen feststelle,
Es könnte sein, dass bestimmte.
Dass Entscheidungen mir schwerfallen oder dass ich die vielleicht nicht mehr ganz richtig fälle.
Ich weiß schon, es ist unglaublich schwierig. Ich habe meinen Schlüssel verlegt,
ich finde mein Telefon nicht.
Alles Dinge, die auch jüngere Menschen durchaus zugeben, dass das passiert.
Aber es gibt dann schon eine bestimmte Form von Häufung, wo lange bevor man
psychiatrisch krank ist oder lange bevor man eine mittelgradig oder gutbildschwere Demenz hat,
also eine Hirnleistungsstörung hat,
solche Auffälligkeiten abgefedert werden können.
Die Erwachsenenvertretung ist also nicht erst dann sinnvoll,
wenn man bereits eine schwere psychische oder körperliche Krankheit mit beträchtlichen
Beeinträchtigungen hat oder wenn die Gefahr besteht,
dass man sich selber schadet, also Eigengefährdung,
noch viel kreislicher Fremdgefährdung, weil man zum Beispiel den Herd brennen
lässt und das darauf Befindliche durchaus einen Wohnungsbrand verursachen könnte.
Also, wann immer eine derartige Bedrohung im Raum steht, sollte man das in Ruhe
rechtzeitig ansprechen.
Und zwar mit dem Menschen, den man sozusagenweise als seine Vertrauensperson auswählen möchte.
Das kann die Tochter sein, der Sohn, das kann ein jüngeres Geschwisterl sein.
Das kann aber natürlich auch ein vertrauter Freund, Nachbar sein.
Man muss nur wirklich in aller Ruhe das abschätzen können und dann wird dieser
Erwachsenenvertreter auch,
hoffen wir doch für Sie, seine Zustimmung geben.
Es ist dann schon ein bisschen was zu tun,
weil da muss man dann doch zu einem Notar gehen und muss das Ganze eintragen
lassen und muss auch sagen,
welche Verpflichtungen man im
Falle einer solchen geistigen körperlichen Beeinträchtigung abgeben will,
wann man über sein eigenes Einkommen oder die Vermögensverwaltung verfügen will,
wann man froh ist, wenn das jemand einem abnimmt, welches Taschengeld man für
sich selber in Anspruch nehmen will.
Wer einem bei gerichtlichen Verfahren, könnte zum Beispiel so ein Pflegegeldverfahren sein.
Man kriegt einen Besuch von einer Pflegefachkraft, die stellt fest,
Pflegegeldstufe 1 ist mehr als ausreichend.
Der Arzt, der Hausarzt, die Fachärzte sagen, sie brauchen mindestens eine Pflegegeldstufe
3, dann geht man zu Gericht und jetzt braucht man jemanden, der einen vertritt.
Natürlich kann das auch ein Rechtsanwalt machen, aber manchmal ist ein persönlich
gut Bekannter, der die kleinen Details kennt, auch eine sehr gute Lösung.
Und klarerweise habe ich auch dann jemanden, der mit mir redet und der meine
Probleme ernst nimmt und mir auch hilft bei Bank und anderen Geschäften bis hin zum Einkaufen.
Nun wurden einige Dinge beim Erwachsenenschutzrecht geändert.
Das Wichtigste ist, das wiederhole ich nochmal, die Selbstbestimmung als Regel.
Das heißt, Sie als Betroffene oder als Betroffener bestimmen selber,
wer wird mich, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig und sicher
genug erledigen kann, wer wird mich vertreten.
Klarerweise ist das nicht für immer, das kann man auch widerrufen,
aber es muss notariell beglaubigt werden,
dann wird eine Urkunde ausgestellt und die wird auch in einem Zentralarchiv
sozusagen der Weise aufbewahrt,
sodass auch Gerichte oder andere Institutionen, die ein Zugriffsrecht haben, nachschauen können.
Also, nicht schrecken, sondern in Ruhe drüber nachdenken.
Das ist natürlich sofort die Frage, aber dann bin ich ja besachwaltet.
Auch so ein hässliches Wort, besachwaltet.
Das erinnert einem gleich so an Zwangsjacke. Na auch gar keine Frage.
Jeder, jede Betroffene kann selber den Vertreter auswählen.
Also ich betone das noch einmal, man muss für das Erwachsenenschutzrecht,
um das in Anspruch zu nehmen, nicht ein Gerichtsverfahren einleiten.
Es genügt, jemanden zu benennen, dessen Einverständnis zu holen und dann eben
das bei einem Notar beglaubigen zu lassen.
Im Zweifelsfall kann man aber natürlich auch auf das zuständige Bezirksgericht
gehen und sich dort am Gerichtstag mal ein bisschen schlau machen.
Auch da nehmen Sie einen vertrauten Menschen bitte mit, der Ihnen zur Seite steht.
Schreiben Sie sich alle Fragen vorher auf und dann können Sie das in Ruhe auch dort klären lassen.
Nun, wenn jemand wirklich so psychisch krank ist, dass eine Gefahr für eine
Selbstbeschädigung oder Fremdgefährdung besteht.
Dann muss der Gesetzgeber, muss das Gericht einen gesetzlichen Erwachsenenvertreter
verfügen, also sprich ernennen.
Und dann ist es natürlich nicht mehr so ganz einfach, jetzt diese Selbstbestimmung
wahrzunehmen und den Vertreter selbst zu benennen.
Auch da wird das Gericht natürlich zuerst bei den engen Verwandten,
Enkeln, Neffen, Nichten, Kindern, Geschwistern nachfragen.
Aber oft ist halt, das ist auch ein Problem vom Älterwerden,
niemand mehr da, der für uns gerne einspringen würde.
Und dann wird ein Rechtsanwalt damit beauftragt.
Auch das ist gesetzlich klar geregelt, aber auch hier ist halt nicht immer alles,
was sozusagen der Weise auf uns zukommt, erfreulich.
Nun, ganz kurz noch, was kostet denn so ein Erwachsenenvertretungsformular ausfüllen,
Antrag machen, eintragen lassen beim Notar? Das ist ganz leicht.
Es werden ungefähr 5% ihres Nettoeinkommens verrichtet.
Personen, die 15.000 oder mehr Euro haben, dann erhöht sich das um jeweils 2%
von dem Betrag, der über 15.000 Euro liegt.
Also kostet schon was, ist aber jetzt nicht wirklich die Welt. Nun.
Das nächste Thema ist die Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist eine
ganz, ganz entscheidende Selbstschutzmaßnahme.
Sie als Patientin, Patient oder als Gesunder, Sie entscheiden,
was im Falle einer Krankheit, einer schweren Krankheit, einer lebensbedrohlichen
Krankheit, aber auch, was im Falle, wenn es an Sterben geht,
gemacht und was nicht mehr gemacht werden darf.
Wir kommen dann noch ein bisschen genauer darauf zu sprechen.
Aber die Patientenverfügung, das auch vorweg zu sagen, hat zwei Möglichkeiten oder zwei Varianten.
Das eine ist die verbindliche, das bedeutet der Arzt, Pflegebedienstete,
Angehörige oder andere Behandlungspersonen müssen zwingend sich an diese in
der Verfügung festgelegten Einschränkungen halten.
Eine kleine Ausnahme, die ich Ihnen, Sie wissen, ich bin ein leidenschaftlich
erfahrener Notarzt, gleich sage,
wenn ich als Notarzt zu einem akuten Notfall gerufen werde, also nicht so ganz
gemütlich, ich habe Schnupfen, Husten, sondern wo es wirklich an die Sache geht,
auch Wiederbelebung erforderlich ist,
dann habe ich keine Zeit, irgendeine Patientenverfügung zu suchen.
Manche meinen, wenn ich mir jetzt auf die Brust tätowiere, rühre mich nicht
an oder schleichte, dann ist das gültig. Nein, es ist nicht.
Im Krankenhaus kann ich natürlich von meinen Angehörigen mitteilen lassen,
ich habe eine Patientenverfügung und möchte,
außer dass ich Schmerzmedikamente bekomme, keine lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen,
insbesondere keine Wiederbelebung haben.
Ich möchte keine Operationen haben. Ich will keinen Dauerkatheter.
Ich will, ich möchte etc.
Pp. Das kann man alles wiederum, zuerst ein Arztgespräch erforderlich,
mit dem man all diese medizinischen Fragen klärt Und dann wiederum bei einem
Notar wird diese Patientenverfügung als verbindlich unterschrieben.
Dazu muss ich noch imstande sein, mit meinem Gehirn ausreichend mitdenken zu können.
Also ich sollte keinesfalls schon irgendeine schwere geistige Behinderung haben.
Dann wird das Ganze doch ein bisschen
schwieriger, weil dann muss das ein Sachverständiger zuerst beurteilen.
Und dann wird diese Patientenverfügung eben auch wiederum eingetragen und wird damit gültig.
Eines ist klar, eine verbindliche Patientenverfügung verliert auch dann nicht
ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht erneuert wird.
Prinzipiell müsste man sie alle acht Jahre erneuern. Wenn man sie nicht verlängert,
dann fällt sie aber aus der verbindlichen in eine sonstige Patientenverfügung.
Das ist jetzt schon ein bisschen viel Juristerei, so viel darf ich Ihnen verraten.
Es gilt auf jeden Fall auch, wenn man auf die Verlängerung mal vergisst.
Trotzdem, gescheit ist natürlich, wenn man das nach entsprechender Terminvereinbarung
beim Notar verlängern lässt.
Neuerliches Arztgespräch ist nicht erforderlich.
Und, alles ist klar, es darf kein Willensmangel sein. Also diese Patientenverfügung
darf nicht sozusagen der Weise mir eingeredet worden sein.
Also mach doch eine Patientenverfügung und tu das und das.
Also das muss der Notar aber sofort erkennen, dass da vielleicht irgendetwas
im Spiel ist, was nicht ganz sauber ist.
Also, man muss mit dem Arzt vorher reden und dann kann man diese Patientenverfügung machen.
Auch das darf ich noch sagen, aber natürlich vom Arzt nichts verlangen darf,
was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich erlaubt.
Also hineinzuschreiben, die sollen mich bitte mit einer Spritze tot machen,
wenn ich schwer krank bin, das wird auch der Notar nicht tun,
weil das wäre also absolut ungesetzlich.
Wann verliert denn die Patientenverfügung ihre Wirksamkeit?
Wenn sie es widerrufen oder wenn sie es verreißen und die Papierfetzchen demonstrativ
ihrem Notar schicken und sagen, ich will mit dem Plätzchen nichts mehr zu tun
haben. Viel einfacher ist natürlich, man redet miteinander.
Sie sind ja ein Mensch mit freier Entscheidung.
Das habe ich vorher schon gesagt.
Sie dürfen selbstverständlich so eine Patientenverfügung auch beenden.
Sollte irgendein Missbrauch stattfinden, keine gute Idee, weil dann ist natürlich
der Gesetzgeber sehr schnell auf ihrer Seite und verhindert das auch.
Zum Beispiel, es dürfte jetzt ein Senioren- oder Pflegeheim nicht sagen,
sie haben eine Patientenverfügung, dann nehmen wir sie nicht. Ich sagte, Leerplätze.
Also auch wenn da manchmal, habe ich schon gehört, ein sanfter Zwang ist.
Man solle also keine Patientenverfügung haben, das ist natürlich verboten.
Ich wiederhole das, die Selbstbestimmung hat der Gesetzgeber ganz klar in den Vordergrund gestellt.
Und wenn Sie eine solche Patientenverfügung für wichtig erachten,
dann machen Sie das auch.
Überhaupt keine Diskussion. Nun haben wir noch einen Begriff,
das ist die Vorsorgevollmacht.
Auch das ist eigentlich nichts anderes, als dass man für den Fall der Fälle,
wo man selber so nicht mehr ganz entscheidungsfähig ist oder wo man sich auch
nicht mehr ganz entscheidungsfreudig findet, wo einem jemand,
der ein Vertrauter ist, ein Engvertrauter ist, meistens sind das Angehörige.
Wir zum Beispiel haben unsere beiden Kinder mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet.
Das ist also jemand, der einem dann zur Seite steht und diese Entscheidungen
hilft, richtig zu treffen.
Jede volljährige Person kann als Vorsorgebevollmächtigte oder Bevollmächtigter aktiviert werden.
Eine Entscheidung ist ganz wichtig, dass man auch hier sich Gedanken macht,
worüber möchte ich denn sozusagen derweise im Falle eines Falles eine Entscheidungshilfe
von meinen Kindern jetzt zum Beispiel haben.
Also das kann man alles ganz genau auflisten.
Auch hier hilft uns der Notar, indem er die einzelnen Positionen liebevoll in
einer Niederschrift festhält und das dann, wenn euer Okay gegeben wird,
auch mit seiner notariellen Beglaubigung gültig macht.
Auch diese Vorsorgevollmacht wird in einem Zentralarchiv festgehalten,
sodass man darauf zurückgreifen kann.
Auch das hat natürlich ein Ende. Die Vorsorgevollmacht endet natürlich mit dem
Tod der Person, die mich vertritt oder natürlich, wenn ich selber das Zeitliche segne, das ist klar.
Oder wenn ein Gericht meint, jetzt ist das mit Beschluss zu beenden,
weil diese Vorsorgebevollmächtigte nicht ganz dem entspricht,
was eigentlich zu tun ist.
Weil also hier sozusagen derweise irgendwas nicht so läuft.
Früher hat man gesagt, weil irgendwelche Macheleukes gemacht werden.
Natürlich behindert das auch jeglicher Wegfall eines Vorsorgefalls.
Also auch das wissen wir alle. Es gibt Behinderungen, die habe ich ja zeitlang.
Und dank der modernen Medizin können die auch wegfallen. Und dann kann es schon
sein, dass man auch keine Vorsorgevollmacht mehr braucht.
Auch hier macht es euch schlau. Nicht zuwarten und sich fürchten,
sondern aktiv sich schlau machen. mit den Jungen, den Vertrauten reden.
Nun, heute überziehe ich ein bisschen, aber ich möchte euch unbedingt noch sagen,
wie ist denn das mit dem Senioren- und Pflegeheim?
Also erstens einmal, Pflegeheim ist heute so öffentlich, dass man nicht nur
im Internet, sondern auch durch persönliche Besuche sich das mal anschauen kann.
Nicht verlasst euch darauf, was irgendein Mensch, der vielleicht das Pech hatte,
eine schlechte Erfahrung zu haben,
irgendein greisliches Kassplattl, das also irgendwelche schierchen Sachen schreibt.
Macht euch selber einen Eindruck.
Man kann in solche Senioren- und Pflegeheime gehen und dort einmal gemütlich
einen Kaffee trinken und gleich feststellen, der Kuchen schmeckt mir oder nicht.
Man kann mit den Leuten dort auch sprechen. Natürlich sind in Pflegeheimen oft
auch Menschen, die schon längst nicht mehr Herr ihrer Sinne sind,
aber so pauschalieren und sagen,
ein Pflegeheim ist nur furchtbar und grauslich, na, gar keine Rede davon.
Schöner ist es, wenn ich zu Hause
gepflegt werden kann, wenn ich mir eine 24-Stunden-Pflege leisten kann.
Aber dazu brauche ich wieder Pflegegeld und zwar mindestens die Stufe 4,
besser die Stufe 5, sonst geht sich das mit einer Durchschnittspension nicht aus.
Um ins Altersheim oder Pflegeheim, Seniorenheim zu kommen, brauche ich auch
eine Pflegegeldunterstützung, mindestens die Stufe 3.
Das hat früher variiert, aber
man hat sich da heute doch aufgrund der beträchtlichen Kosten die Tagessätze
für einen Heimplatz betragen in einem österreichischen Pflegeheim im Schnitt
zwischen 130 und 180 Euro pro Tag.
Und da sieht man dann schon sehr schnell, da sollte ja Taschengeld auch noch
übrig bleiben, damit ich mir das eine oder andere kleine Vergnügen leisten kann.
Apropos Vergnügen, die Pflegeheime sind heute auch alle Nichtraucherplätze,
aber sie haben irgendwo einen Platz im Freien, wo der nicht oder unverbesserliche
Chikoran schon sein Zigarett rauchen kann.
Aber das jetzt nur so am Rande. Also Pflegegeld der Stufe 3 sollte also Voraussetzung sein.
Wenn ich eine Pflegegeldstufe 4 habe und die medizinischen Voraussetzungen für
ein Pflegeheim erfüllt sind, das beurteilt natürlich die Heimleitung,
das kann ich nicht selber beurteilen,
dann habe ich schon gute Chancen auf einen Platz.
Manche Pflegeheime sind aber bereits auf Jahre ausgebucht.
Manche haben sehr schnell mal einen Platz frei.
Auch das ist nicht ein Qualitätshinweis, sondern da spielt das Schicksal halt auch mit.
Manchmal sterben zwei, drei Bewohner unerwartet, dann ist ein Platz frei.
Und wenn man angemeldet wird, wird man da ja auch entsprechend verständigt.
Zum Pflegegeld ist noch zu sagen, ich muss einen ständigen Pflegegeldbedarf
von mehr als 65 Pflegegeldstunden und das über mehr als ein halbes Jahr haben.
Das heißt zu sagen, ich bin krank und ich habe ein Magengeschwür und ich habe
ein Harnverhalten und ich habe ein kaputtes Knie, das gibt noch kein Pflegegeld.
Pflegegeld bekommt man immer dann, wenn die Folgen einer Krankheit derartig
sind, dass sie unter das Pflegegesetz das ganz klar sagt,
wann ist eine entsprechende Pflegegeldzuwendung gerechtfertigt,
bei welchen Hilfsverpflichtungen ist sie gerechtfertigt und wann nicht gerechtfertigt.
Erwähne ich jetzt nur ein paar Dinge, zum Beispiel das Herbeischaffen von Nahrungsmitteln,
Medikamenten oder Bedarfsgütern fürs tägliche Leben,
die Reinigung der Wohnung oder der persönlichen Gebrauchsgegenstände,
die Pflege der Leib- und Bettwäsche,
das Beheizen einschließlich Herbeischaffen von Heizmaterial,
Mobilitätshilfe im weiteren Sinne.
Jede dieser Positionen macht 10 Stunden aus.
Wenn jetzt dazu kommt, dass ich nicht mehr selber kochen kann,
weil ich einfach so schlecht sehe oder weil meine Hände nicht mehr imstande
sind, Dinge klein zu schneiden, einen Topf zu halten,
weil ich auch selbst im Sitzen mit gut Will nicht mehr imstande bin,
mir eine schmackhafte, abwechslungsreiche Nahrung zu machen,
dann kommen 30 Stunden dazu.
Dann hätte ich jetzt, sofern ich noch eine altmodische Holzheizung habe,
bereits 80 Pflegegeldstufen, das wäre die Stufe 1.
Also warum der Gesetzgeber sagt, 10 Stunden sind genug, da können wir jetzt
anfangen drüber weinen oder streiten.
Das ist ja von vielen Fachleuten so bestimmt worden und das müssen wir jetzt
einfach so zur Kenntnis nehmen.
Also, es werden Zeitwerte für die jeweils erforderlichen Betreuungsmaßnahmen
und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einem Gesamtstundenbetrag zusammengezählt
und danach richtet sich dann die Pflegegeld,
auch Pflegegeldfinanzielle Auswirkungen, was ich bekomme.
Dass Menschen mit geistigen oder schweren psychischen Behinderungen ganz besondere
Pflegegeldbedürftigkeit haben, dass Kinder vor und nach dem 15.
Lebensjahr ganz bestimmte Pflegegeldvoraussetzungen haben, da könnt ihr euch
auch im Internet schlau machen. Wichtig ist...
Immer Sie den Eindruck haben, ich brauche jetzt Hilfe, nehmen Sie es an.
Eines der größten Probleme sehe ich darin, dass viele ältere Menschen sich das
Leben schönreden, was gut ist, aber oft einfach nicht zugeben wollen,
dass was eigentlich gar nicht mehr gut geht.
Und das ist sicher eine Schwierigkeit, alt zu werden und sich selbst gerecht
zu werden, nicht zu übertreiben, aber auch nicht zu untertreiben.
Ich wünsche Ihnen viel, viel Erfolg. Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Alter, ein fröhliches Alter.
Aber wenn Sie was brauchen, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und lassen Sie
sich vertreten, machen Sie eine Patientenverfügung und schauen Sie sich mal um,
ob nicht das eine oder andere Seniorenheim doch mal in Erwägung zu ziehen ist.
Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag. Alles Gute. Für Gott.
Music.